AGB

AGB / Reisebedingungen



Verträge sind ein wichtiger Bestandteil des Miteinanders wenn es darum geht, dass Leistungen mit einem Kostenaufwand verbunden sind. Insofern bitten wir Sie, dass Sie sich den Inhalt dieser Reisebedingungen aufmerksam durchlesen. Gerne stehen wir Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass wir keine Tätigkeit als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB ausüben. Ebensowenig sind wir ein Anbieter verbundener Reisleistungen im Sinne des neuen EU-Recht, dass ab 01.07.2018 in Kraft tritt. Transfers zwischen Hotel und Flughafen sind ein wesenmäßiger Bestandteil der Unterkunftsbuchung und fallen als Kombileistung somit nicht unter die verbundenen Reisleistungen oder Pauschalreisen. Als Reservierungszentrale liegt unsere Aufgabe darin, dass wir einen Vertrag zur Beherbergung zwischen Ihnen und einem Angebotspartner vermitteln.

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

Der Abschluss des Vermittlungsvertrages kommt durch Schriftform wie Brief, Mail, Fax oder mittels telefonischer Reservierung zustande. Der Vertrag wir umgehend dokumentiert und geht Ihnen als Bestätigung und Rechnung zu. Weicht unsere Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab liegt ein neuer Vertrag vor, an welchen wir uns gebunden halten. Wünschen Sie als Anmelder nicht innerhalb von 10 Tagen (schriftlich) eine entsprechende Änderung gilt der neue Vertrag als stillschweigend akzeptiert.

2. Zahlung des Reisepreis

Mit Abschluss des Vertrages wir die ausgewiesen Anzahlung sofort fällig. Zur Sicherstellung Ihrer Reservierung leisten Sie Ihre Anzahlung an die ausgewiesene Kontoverbindung wobei die Höhe der Anzahlung (je nach Vorgabe des gebuchten Hotels) rund 20% des Reisepreises beträgt. Den Restbetrag entrichten Sie bitte vor Ort. Zahlungen vor Ort leisten Sie direkt an Ihren Angebotspartner. Dies können die berechtigten Empfänger der gebuchten Unterkunft (Hotel, FeWo) sein oder, sofern Sie sich auf Ischia befinden und von unserer Agentur Trivet oder Pithecusa betreut werden, an den jeweilige Agentur. Zahlungen an Mitarbeiter der Agenturen leisten Sie bitte als Barzahlung. Selbstverständlich können Sie Ihre Restzahlung auch aus Deutschland (bis 14 Tage vor Anreise) an das jeweilige Hotel oder Agentur überweisen. Kontodaten stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Nichtzahlung der Anzahlung erhält der Reiseanmelder eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zur Begleichung der Anzahlung. Wird danach keine Anzahlung geleistet ist der Reisevermittler berechtigt, den vermittelten Beherbergungsvertrag zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall werden die gemäß Ziffer 8 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend gemacht.

3. Gebühren

Für unsere Dienstleistungen erheben wir Gebühren, die für allgemeine Betriebskosten wie Telefon. Internetportale etc., verwendet werden. Derzeit betragen unsere Gebühren Euro 13.- wobei für Kinder (bis 12 Jahre) Euro 6.-, belastet werden. Buchungen von Studio- oder Appartementwohnungen werden mit einer Pauschale von Euro 60.- belastet.

4.Leistungen

Die vertraglichen Leistungen orientieren sich an unseren Internetausschreibungen wobei das beworbene Hotel oder Appartementanlage für die Richtigkeit der Ausschreibung verantwortlich zeichnet. Darstellungen und Beschreibungen erfolgen immer auf Geheiß und Vorgabe des jeweiligen Anbieters. Etwaige touristische Einstufungen erfolgen auf Verlangen des beworbenen Anbieters und sind durch dieses zu verantworten. Einstufungen basieren grundsätzlich auf Landeskategorien.

5. Preisänderungen

Zu Preiserhöhungen im gesetzlichen Rahmen sind wir nur dann berechtigt wenn zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt mindestens ein Zeitraum von 4 Monaten liegt. Eine Erhöhung ist nur dann statthaft wenn dem Vertragspartner eine genaue Berechnung und der Grund der Erhöhung mitgeteilt wurde.

6. Leistungsänderung

Änderungen und Abweichungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treue und Glaube herbeigeführt wurden sind nur zulässig, wenn sich der Gesamtzuschnitt der Reservierung nur unwesentlich verändert und keine besonderen Leistungseinschnitte gegeben sind.

7. Änderungen/Umbuchung auf Verlangen des Reiseanmelders

Änderungen oder Umbuchungen nach Vertragsschluss sind jederzeit möglich. Die Kosten hierfür betragen bis zum 30.Tag vor Anreise 30% des Reisepreises. Änderungen, die ab dem 31. vor Anreise erfolgen sind nur durch Rücktritt und Neuanmeldung (siehe Punkt 8.Rücktritt des Reisenden) möglich.

8. Rücktritt des Reisenden

Im Fall des Reiserücktritts ergeben sich je Person folgende Stornokosten:

Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreis
Rücktritt vom 31.Tag bis 22.Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreis
Rücktritt vom 21.Tag bis 15.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreis
Rücktritt vom 14.Tag bis 07.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreis
Rücktritt vom 06.Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreis

Eine Rückvergütung der bei Reiseanmeldung entrichteten Bearbeitungsgebühren erfolgt nicht.

9.Reiseabbruch

Erfolgt ein Reiseabbruch aus Gründen die in der Sphäre des Reisenden liegen, kann italianova.de/hotel-abano.de/ischia-hotel.de keine Haftung übernehmen. Etwaige Mehrkosten, die in der Sache begründet sind, gehen zu Lasten des Reiseanmelders. Grundsätzlich wird von uns der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

10. Rücktritt durch italianova

Für den Fall dessen, dass für eine Reservierung (Reise/Gruppenreise) eine Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben wurde, die aus welchen gründen auch immer nicht erreicht wurde, kann der Reisevermittler bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Überdies besteht ein Rücktrittsrecht infolge von unerwarteten Umständen wie Naturkatastrophen, Krieg, höhere Gewalt und innere Unruhen. Für Leistungen, die der Reisevermittler bis zum Rücktritt erbracht hat kann ein Ausgleich vom Reiseanmelder verlangt werden.

11. Pass und Visavorschriften

Der jeweilige Reiseanmelder trägt die Verantwortung dafür, dass alle Reiseteilnehmer der von ihm gebuchten Reise über gültige Reisepapiere und Dokumente verfügen. Rücktritte oder Umbuchungen aus Mangel an gültigen Reisepapieren haben ein 100% Storno zur Folge.

12. Reiseanmelder aus Nachbarländern

Reiseanmelder aus anderen Ländern erklären sich damit einverstanden, dass etwaige Mehrkosten die aus Überweisungen aus dem Ausland resultieren zu Lasten des Anmelders gehen. Ebenso verpflichten sich ausländische Reiseanmelder sämtliche Bestimmungen und Bedingungen aus diesem Vertrag mit Erteilung des Auftrag zur Vermittlung anzuerkennen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Für den Fall dessen, dass eine der vorstehenden Bestimmungen jetzt oder in Zukunft gegen die aktuelle Rechtsprechung und/oder die guten Sitten verstößt hat dieses nicht automatisch zur Folge, dass die Unwirksamkeit aller Bestimmungen gegeben ist.

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